Nach erfolgreicher Teilnahme und Erhalt einer Bescheinigung zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebsverordnung und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Beförderungserlaubnisverordnung gemäß §§ 54, 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetzt wurde uns die Beförderungserlaubnis gem. § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz erteilt.

 

  

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