Chronik

Wir folgten der Einladung der Fa. VOLVO zur Teilnahme an einer Challenge und das angemeldete Fahrzeug schnitt überraschend gut ab. Es gewann deutschlandweit den 3. Platz.

     

Im Februar 2014 unterzogen wir uns einem weiteren Audit und das Zertifikat wurde nochmals um 3 Jahre verlängert.

Nach erfolgreicher Teilnahme und Erhalt einer Bescheinigung zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebsverordnung und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Beförderungserlaubnisverordnung gemäß §§ 54, 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetzt wurde uns die Beförderungserlaubnis gem. § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz erteilt.

Read More: 2014 – Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Im März 2017 unterzogen wir uns einem weiteren Audit und das Zertifikat wurde nochmals um 3 Jahre verlängert.2017 Zertifikat DIN EN ISO 9001

 

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